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Grenzüberschreitende Umgründung und Sicherstellung von Gläubigeransprüchen
Grenzüberschreitende Umgründungen führen idR zu einem Schuldnerwechsel und sind für Gesellschaftsgläubiger mit einem erhöhten Risiko verbunden. Neben Maßnahmen zum allgemeinen Gläubigerschutz wurden insb Sicherstellungsansprüche als individueller Gläubigerschutz etabliert. Bei grenzüberschreitenden Umgründungen greifen diese im Vergleich mit innerstaatlichen Umgründungen vorgelagert anstatt ex post.
I. Sicherstellung als Form individuellen Gläubigerschutzes
Bei Umgründungen kommt es regelmäßig zur Verschiebung von Vermögenswerten der beteiligten Gesellschaften. Gesellschaftsgläubiger sind dadurch einem erhöhten Risiko der Minderung ihres Haftungsfonds der an der Umgründung beteiligten Gesellschaften ausgesetzt. Insb könnten Assets ohne adäquaten Ersatz entzogen werden. Weil es im Wege der mit der Umgründung idR verbundenen Gesamtrechtsnachfolge zu einem Schuldnerwechsel kommt, besteht zudem die Gefahr, dass in Rechtsverhältnisse eintretende Gesellschaften nach erfolgter Umgründung kapitalmäßig nicht ausreichend ausgestattet sind, um ihre finanziellen Verpflichtungen entsprechend wahrnehmen zu können. In keinem Fall dürfen Umgründungen dazu führen, dass berechtigte Gläubigerschutzinte...