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Mineralölsteuer: Gasöl
Der VwGH gelangt in teleologischer Auslegung zum Ergebnis, dass die Verwendung von Gasöl zum Befeuern eines Flammenrohrkessels als Ersatz der Befeuerung eines solchen Kessels mit festen Brennstoffen ein „Verheizen“ im Sinn des § 2 Abs 1 Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetz und des § 9 Abs 1 Z 6 MinStG darstellt. – (§ 2 Abs 1 Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/16/0044)