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SWK 6, 15. Februar 2015, Seite 345

Investmentfonds: Steuerpflicht aller Substanzgewinne im Betriebsvermögen ab der Veranlagung 2014

Änderungen auch beim Verlustvortrag

Ernst Marschner

Durch die Reform der Besteuerung von Kapitalvermögen mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 wurde auch die steuerliche Behandlung von Investmentfonds massiv verändert. Einige wesentliche Änderungen treten für Fondsgeschäftsjahre in Kraft, die nach dem Jahr 2012 beginnen. Insbesondere sind für ab 2013 beginnende Fondsgeschäftsjahre im Betriebsvermögen sämtliche Substanzgewinne (dh auch thesaurierte) laufend zu besteuern. Weiters gibt es Änderungen beim Verlustvortrag im Investmentfonds. Dies bedeutet für die meisten Fondsanteile im Rahmen der Veranlagung der Steuerpflichtigen für das Jahr 2014 (bei manchen Fonds erst 2015) wesentliche Änderungen, die nachfolgend erläutert werden.

1. Allgemeines

Die Besteuerung von in- und ausländischen Investmentfonds ist in der Bestimmung des § 186 InvFG 2011 geregelt, welche § 40 InvFG 1993 in dieser Funktion abgelöst hat. Für ausländische Investmentfonds bestehen (im Gegensatz zu § 42 InvFG 1993 idF vor dem BBG 2011) keine Sonderregelungen mehr. In § 188 InvFG 2011 ist nur mehr die Definition des ausländischen Investmentfonds für österreichische steuerliche Zwecke verankert; diese Definition wurde durch das AIFMG wesentlich abgeändert.

Die Nachweise über die steuerpflichtigen Ausschüttungen sowie ausschüttungs...

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