Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2015, Seite 344

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

UmS 213/6/15: An der inländischen AB-OG sind die im Inland ansässigen A und B je zur Hälfte beteiligt. Sie sind auch je zur Hälfte Miteigentümer eines zum Sonderbetriebsvermögens gehörenden Grundstücks. Der Mitunternehmeranteil des A beträgt zum 22.000 (starres Kapitalkonto 2.000, variables Kapitalkonto –50.000, Sonderbetriebsvermögen 70.000 [Grundstücksteil 90.000, Kreditrest 20.000]). A möchte 49%-Punkte (= 98 %) seines Mitunternehmeranteils in die ihm allein gehörende A-GmbH einbringen und mit 1 % an der OG beteiligt bleiben. Kann A seinen Sonderbetriebsvermögensteil in der OG zurückbehalten und sonstige rückwirkende Korrekturen vornehmen?

Antwort: Ja. A kann Mitunternehmeranteile als begünstigtes Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG in beliebigem Umfang einbringen (Rz 719 UmgrStR). Für eine Teileinbringung sieht Rz 719 UmgrStR ein zweistufiges Verfahren vor: Zunächst ist der gesamte Mitunternehmeranteil, also das fixe und variable Kapitalkonto, allfälliges Sonderbetriebsvermögen und allfälliges Ergänzungskapital entsprechend dem Verhältnis der einzubringenden und verbleibenden Anteilsquoten aufzuteilen. In der Folge können rückwirkende Korrekturen iSd § 16 Abs 5 UmgrStG vorgenommen werden, um de...

Daten werden geladen...