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Rückwirkende Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer verfassungswidrig?
Ein Überblick über die Grenzen der rückwirkenden Einführung von Steuern anhand der Rechtsprechung des VfGH
Im Rahmen der Experten-Steuerreformkommission wurde ua die rückwirkende Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Vergangenheit ins Treffen geführt. Der VfGH hat der rückwirkenden Einführung von Steuern in der Vergangenheit bereits in vielen Fällen eine Absage erteilt, wenn das Vertrauen des Normunterworfenen in die bisherige Rechtslage erschüttert wurde. Der Beitrag prüft die derzeit kursierenden Überlegungen in Hinblick auf die Rechtsprechung des VfGH und die darin aufgestellten Leitsätze bezüglich der wichtigen Frage des Beginns einer derartigen Zusatzbelastung. Die grundsätzliche Frage der Sinnhaftigkeit der Einführung der Steuer ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.
1. Rechtspolitische Überlegungen zur rückwirkenden Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer
Manche Experten der Steuerreformkommission haben in ihrem Bericht die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer vorgeschlagen, die wesentliche rückwirkende Elemente aufweist. So soll für jeden Steuerpflichtigen ein „lebenslanger Freibetrag“ von 1 Mio Euro gelten, wobei für das Aufbrauchen des Freibetrags auch jene unentgeltlichen Erwerbe, also Erbschaften und Schenkungen, mitberücksichtigt werd...