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SWK 36, 20. Dezember 2014, Seite 1549

Die Grundzüge der GesbR-Reform

Ein Überblick über Inhalte und Neuerungen

Martin Schauer und Marlene Hofmair

Das GesbR-Reformgesetz (GesbR-RG) ließ lange auf sich warten. Der Startschuss fiel bereits im November 2010, gefolgt von intensiven legistischen Vorarbeiten, die im Juni 2012 als abgeschlossen galten. Doch dann geriet das Vorhaben – aus welchen Gründen auch immer – ins Stocken. Nun ist es so weit: Die Regierungsvorlage (RV 270 BlgNR 25. GP) passierte den Ministerrat und wurde als GesbR-RG am im Nationalrat beschlossen. Im Folgenden soll ein Überblick über die neue Rechtslage geboten werden.

1. Hintergrund der Reform

Mit dem GesbR-RG wird das gesamte 27. Hauptstück des ABGB von Grund auf neu kodifiziert. Bisher bildete die GesbR die älteste Gesellschaftsform der österreichischen Rechtsordnung. Die Bestimmungen waren großteils veraltet; auch haben sich Lehre und Rechtsprechung so weit vom Gesetzestext entfernt, dass in vielen Bereichen erhebliche Rechtsunsicherheiten bestanden. Nicht ohne Grund wurde diese Reform seit Jahrzehnten gefordert. Das neue GesbR-Recht soll den Abschluss der Reform des Personengesellschaftsrechts durch das HaRÄG 2005 bilden und einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu der zum 200-jährigen Jubiläum des ABGB angekündigten Modernisierung des ABGB darstellen. Hauptaufgabe dies...

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