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SWK 36, 20. Dezember 2014, Seite 1548

Energieabgabenvergütung für einen Bergbaubetrieb

In einem Bergbauunternehmen werden durch Abbau des Gesteins mit anschließender Bearbeitung körperliche Wirtschaftsgüter i. S. d. § 2 Abs. 1 EnAbgVergG hergestellt, deren physikalische Beschaffenheit nicht mehr der des Ausgangsmaterials entspricht, somit Wirtschaftsgüter anderer Marktgängigkeit. Der Betrieb ist daher als Produktionsbetrieb zu qualifizieren ( RV/7101770/2013, Revision zugelassen).

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