Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Energieabgabenvergütung für einen Bergbaubetrieb
In einem Bergbauunternehmen werden durch Abbau des Gesteins mit anschließender Bearbeitung körperliche Wirtschaftsgüter i. S. d. § 2 Abs. 1 EnAbgVergG hergestellt, deren physikalische Beschaffenheit nicht mehr der des Ausgangsmaterials entspricht, somit Wirtschaftsgüter anderer Marktgängigkeit. Der Betrieb ist daher als Produktionsbetrieb zu qualifizieren ( RV/7101770/2013, Revision zugelassen).