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Keine Vorsteuer des Gesellschafters für Sonderbetriebsvermögen
Die unentgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern des Gesellschafters an die Gesellschaft im Wege des Sonderbetriebsvermögens stellt keine unternehmerische Tätigkeit dar und berechtigt den Gesellschafter daher nicht zum Vorsteuerabzug (). Dem Gesellschafter kann auch nicht die Unternehmereigenschaft der Gesellschaft zugerechnet werden (BFH , V B 48/88) ( RV/7102342/2011; ausführlich dazu Blasina, BFGjournal 2014, 458).