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GesRZ 3, Juni 2020, Seite 169

Wider die Mehrleistungsthese für Kapitalerhöhungen bei wechselseitiger Beteiligung!

Martin Karollus

Die Frage, welche Vorgaben für die Teilnahme eines Inferenten, an dem die ihr Kapital erhöhende Gesellschaft ihrerseits eine Beteiligung hält, an einer Kapitalerhöhung bestehen, ist Gegenstand mehrerer derzeit anhängiger Gerichtsverfahren. Nach der von einem Streitteil und dessen Rechtsgutachtern vertretenen Ansicht müsse von einem solchen Inferenten eine im Ausmaß der Beteiligung der ihr Kapital erhöhenden Gesellschaft erhöhte Einlage geleistet werden oder es dürften diesem Inferenten lediglich entsprechend weniger Aktien zugeteilt werden. Im vorliegenden Beitrag soll gezeigt werden, dass und warum diese Mehrleistungsthese nicht zutreffend ist.

I. Beispielsfall und Problemstellung

Bei der X. AG soll eine Kapitalerhöhung stattfinden, an der auch die bereits bisher zu 20 % an der X. AG beteiligte Y. AG in Ausübung ihres gesetzlichen Bezugsrechts (§ 153 AktG) teilnehmen will. Die X. AG ist ihrerseits ebenfalls zu 20 % an der Y. AG beteiligt. Zu prüfen ist, 1.) ob die Y. AG angesichts der an ihr bestehenden Beteiligung der X. AG überhaupt an einer Kapitalerhöhung der X. AG teilnehmen darf und 2.) ob die Teilnahme auch zu denselben Konditionen, also zum selben Ausgabepreis pro Aktie, wie für die a...

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