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Einbringung in Stiftung mit Vorbehaltsfruchtgenuss (§ 29 EStG)
Die Beschwerdeführer brachten ihre Anteile an einer GmbH im Jahr 2000 in eine neu gegründete Privatstiftung ein und behielten sich das Fruchtgenussrecht an den abgetretenen Geschäftsanteilen. Im Jahr 2002 erhielten die Beschwerdeführer für die Aufgabe ihrer Fruchtgenussrechte von der Stiftung eine Zahlung von 3.300.000 Euro. Da der versicherungsmathematische Wert der künftigen Ausschüttungen diesem Preis entspreche, sei der Vorgang nicht steuerpflichtig. Aufgrund einer Betriebsprüfung wurde die Übertragung der Anteile an die Stiftung aber als einheitlicher Verkauf angesehen; die Besteuerung entsprechend § 31 EStG (vor dem Budgetbegleitgesetz 2011) wurde vom VwGH bestätigt ( 2011/15/0039).