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Motoryacht ist kein Betriebsvermögen bei Finanzdienstleister (§ 20 EStG)
Aufwendungen für typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, auch wenn die in Streit stehende Motoryacht vom Steuerpflichtigen, der angeblich in der Marktnische „Versicherung und Finanzierung von Booten“ tätig ist, für Geschäftsabschlüsse verwendet worden ist ( 2011/15/0162).