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Bildungsaufwendungen als Fortbildungskosten? (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG)
Liegt keine Verbesserung der bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten vor, sind Bildungsaufwendungen nicht als Fortbildungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 anerkennungsfähig ( RV/7102581/2012).