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SWK 35, 10. Dezember 2014, Seite 1475

Nachweiserfordernisse für den halben PKW-Sachbezug

In Bezug auf den in § 4 Abs. 2 Sachbezugswerteverordnung geforderten Nachweis („Beträgt die monatliche Fahrtstrecke für Fahrten im Sinne des Abs. 1 im Jahr nachweislich nicht mehr als 500 km, ist ein Sachbezugswert im halben Betrag [0,75 % der tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal 360 Euro monatlich] anzusetzen.“) ist die belangte Behörde nicht auf das weitere Argument der Beschwerdeführerin eingegangen, es komme nur darauf an, dass der genannte Wert nicht überschritten worden sei, und dieser Nachweis sei erbracht, wenn die Differenz zwischen der Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer und der Zahl der nachweislich für beruflich veranlasste Fahrten zurückgelegten Kilometer den genannten Wert nicht überschreite.

Die Beschwerdeführerin hat dazu auch ausreichend konkrete Behauptungen aufgestellt, an der Wahrheitsfindung mitgewirkt und Beweismittel vorgelegt, deren Eignung unter dem Gesichtspunkt des in § 4 Abs. 2 Sachbezugswerteverordnung aufgestellten Erfordernisses zu prüfen gewesen wäre. Die belangte Behörde hat die von ihr kritisierten, von der Beschwerdeführerin zum Teil auch zugestandenen Fehler in den Aufzeichnungen aber nicht in ein mengenmäßiges Verhältnis zur Gesamtkilometerzahl gesetzt, im Ergebnis daher „lückenlose“ Nachweise gefordert und dam...

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