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Betriebsausgaben: Abgabenschulden
Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 95/13/0288, zu Recht erkannt, dass Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aufgrund einer Inanspruchnahme als Haftender für Abgabenschulden und Sozialversicherungsbeiträge keine nicht abziehbaren Einlagen in die GmbH darstellen, weil eine solche Haftungsinanspruchnahme auch Geschäftsführer treffen kann, die an der Gesellschaft nicht beteiligt sind. Derartige Zahlungen stellen daher Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dar, sofern nicht eine private (außersteuerliche) Verhaltenskomponente das Band zur beruflichen Veranlassung durchschneidet. S. 1472Letzteres trifft im Fall eines Gesellschafter-Geschäftsführers jedenfalls auch dann zu, wenn das zur gesetzlichen Haftungsinanspruchnahme führende Fehlverhalten der Gesellschaftersphäre zuzurechnen ist, weil es andernfalls zu einer Ungleichbehandlung von gesetzlichen Haftungen und privaten Haftungsübernahmen käme. – (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2010/15/0211)