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SWK 34, 1. Dezember 2014, Seite 1471

Bewertung: Parkplätze

Parkplätze sind grundsätzlich als eigenständiges unbewegliches abnutzbares Anlagegut anzusehen. – (§ 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2010/15/0161)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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