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SWK 34, 1. Dezember 2014, Seite 1471
Bewertung: Parkplätze
Parkplätze sind grundsätzlich als eigenständiges unbewegliches abnutzbares Anlagegut anzusehen. – (§ 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2010/15/0161)