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BMF veröffentlicht umfangreiche Information zur Grunderwerbsteuer
Die wichtigsten Aussagen im Überblick
(SWK) – Das BMF-010206/0101-VI/5/2014, seine Rechtsansicht zur Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch BGBl. I Nr. 36/2014 veröffentlicht. Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen dieser „GrESt-Info“ – gegliedert nach Themenbereichen – zusammengefasst.
1. Bemessungsgrundlage
Im Fall der Selbstberechnung haftet der Parteienvertreter nur für die Entrichtung der selbstberechneten GrESt (reine Abfuhrhaftung).
Bei Erwerbsvorgängen zwischen Fremden wird die vereinbarte Gegenleistung grundsätzlich dem gemeinen Wert entsprechen.
Der Nachweis des gemeinen Werts kann nicht nur durch Vorlage eines Schätzgutachtens, sondern auch auf verschiedene andere Arten erfolgen, sofern diese plausibel sind (z. B. Wert laut Immobilienpreisspiegel, Wert laut Bankenschätzung bei Hypothekarkredit, Hochrechnung des früheren Kaufpreises).
Bei Erwerbsvorgängen zwischen nahen Angehörigen, die nicht zum begünstigten Familienkreis des § 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG zählen (z. B. Geschwister), ist über Aufforderung ein Fremdvergleich anzustellen.
Bei einer Zwangsversteigerung wird im Allgemeinen das Meistbot (inklusive der Rechte...