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SWK 33, 20. November 2014, Seite 1432

Alleinverdienerabsetzbetrag

Der Voraussetzung, „nicht in einer Gemeinschaft“ zu leben, entspricht – als Gegensatz – für den Alleinverdienerabsetzbetrag bei aufrechter Ehe die Voraussetzung, vom Ehegatten „nicht dauernd getrennt“ zu leben. Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag schließen einander aus, der „Status des Alleinerziehers“ ist „gleichsam der entgegengesetzte Status eines Alleinverdieners“. – (§ 33 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2011/15/0002)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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