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Alleinverdienerabsetzbetrag
Der Voraussetzung, „nicht in einer Gemeinschaft“ zu leben, entspricht – als Gegensatz – für den Alleinverdienerabsetzbetrag bei aufrechter Ehe die Voraussetzung, vom Ehegatten „nicht dauernd getrennt“ zu leben. Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag schließen einander aus, der „Status des Alleinerziehers“ ist „gleichsam der entgegengesetzte Status eines Alleinverdieners“. – (§ 33 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2011/15/0002)