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Sonder-UID
Die Sonder-UID des Spediteurs (der Beschwerdeführerin), deren sich eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Person, die eine innergemeinschaftliche Lieferung oder ein innergemeinschaftliches Verbringen im Sinn des Art. 6 Abs. 3 UStG bewirkt, bedient, ist zulässig. – (Art. 6 Abs. 3 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/16/0172)