Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nichtabzugsfähige Aufwendungen: Literatur
Die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinen Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, begründen – was auch die belangte Behörde einräumt – nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung, was auch auf eine angestellte Buchhändlerin zutrifft. – (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2014/15/0187)