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SWK 33, 20. November 2014, Seite 1432

Nichtabzugsfähige Aufwendungen: Literatur

Die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinen Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, begründen – was auch die belangte Behörde einräumt – nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung, was auch auf eine angestellte Buchhändlerin zutrifft. – (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(Entscheidung 2014/15/0187)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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