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Betriebseinnahmen: Schadenersatzzahlungen
Zu den Betriebseinnahmen gehören auch Schadenersatzleistungen, wenn sie mit dem Betrieb im Zusammenhang stehen. Entschädigungen für den Verdiensteingang sind Betriebseinnahmen, ebenso Versicherungsentschädigungen, wenn sie für eine betriebliche Tätigkeit oder für Betriebsvermögen gewährt werden. – (§ 32 Z 1 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
( 2010/15/0197)