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SWK 33, 20. November 2014, Seite 1416

(K)ein Umsatzsteuerjahresbescheid bei Beschwerdeanhängigkeit von Umsatzsteuervorauszahlungsbescheiden?

BAO-Protokoll zum Salzburger Steuerdialog 2014 erweckt verfahrensökonomische und rechtliche Zweifel

Michael Rauscher

Beim Salzburger Steuerdialog trifft sich die Finanzverwaltung (Finanzämter und BMF) jährlich zu einem Gedankenaustausch über Rechtsfragen verschiedener Fachgebiete. Im jüngst veröffentlichten Protokoll zur BAO (, BMF-010103/0155-IV/4/2014; siehe in diesem Heft, 1408 ff.) werden, der Aktualität des Themas entsprechend, zahlreiche Fragestellungen der Finanzämter im Zusammenhang mit dem „neuen“ Rechtsmittelverfahren behandelt. In zwei dieser Fragestellungen geht es darum, ob das Finanzamt einen Umsatzsteuerjahresbescheid erlassen darf, wenn eine Beschwerde gegen Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für dieses Jahr beim BFG „anhängig“ ist. Nach auf § 300 Abs. 1 BAO gestützter Rechtsansicht des BMF darf das Finanzamt den Umsatzsteuerjahresbescheid bis zur Erledigung der die Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen betreffenden Beschwerde bei sonstiger Nichtigkeit nicht erlassen. Diese Sichtweise ist jedoch weder aus verfahrensökonomischer Sicht zweckmäßig, noch ergibt sie sich zwingend aus dem Gesetzeswortlaut.

1. Die Fälle des BAO-Protokolls

Dem BAO-Protokoll sind folgende beiden Fälle zu entnehmen:

Fall 28

Sachverhalt und Frage:Es wurde...

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