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SWK 33, 20. November 2014, Seite 1394

Ministerrat beschließt neues Versicherungsaufsichtssystem

Am hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz, mit dem u. a. ein Bundesgesetz über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz 2016) erlassen wird, beschlossen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) 2016 soll die RL 2009/138/EG (Stichwort: Solvabilität II) umsetzen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz 1978 wird gleichzeitig aufgehoben. Durch die RL 2009/138/EG wird, beginnend mit , ein risikoorientiertes Aufsichtssystem für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen eingeführt. Das VAG 2016 sieht in Umsetzung dieser Richtlinie folgende wesentliche Neuerungen vor: Einrichtung eines den aktuellen internationalen Entwicklungen entsprechenden Governance-Systems; Kapitalanlage gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht; Aufstellung einer zusätzlichen Bilanz für Solvenzzwecke; risikoorientierte Ermittlung der Eigenmittelausstattung; harmonisierte regelmäßige aufsichtliche Berichterstattung gemäß der Durchführungsverordnung (EU); Anpassung der Aufsichtsinstrumente und Maßnahmen der FMA; Bericht über die Solvenz und Finanzlage gemäß der Durchführungsverordnung (EU); Einführung eines Aufsichtsregimes für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs von...

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