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GesRZ 3, Juni 2020, Seite 155

Update: Rechtsakte und sonstige Maßnahmen iZm COVID-19

Wie in dieser Rubrik berichtet, beschloss das Parlament eine Vielzahl von COVID-19-Gesetzen (einzeln online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/RGES), um auf die aktuellen Herausforderungen zu reagieren (vgl Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2020, 80 ff). Ua hat der Nationalrat am das 12. COVID-19-Gesetz beschlossen, welches Regelungen für „mündliche Verhandlungen, Vernehmungen, Augenscheine, Beweisaufnahmen und dergleichen, mündlichen Verkehr zwischen Behörden und Beteiligten“ vorsieht, insb unter „Verwendung geeigneter technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung“. Der Bundesrat erhob dagegen – und gegen das 10., das 16. und das 18. COVID-19-Gesetz – am Einspruch (152 BlgNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00152/index.shtml). Begründet wurde dieses Vorgehen (von FPÖ und SPÖ) mit Bedenken hinsichtlich des Begutachtungsprozesses und möglicher Eingriffe in die Grundrechte. Die Einsprüche wurden daraufhin dem Verfassungsausschuss des Nationalrats zugewiesen, welcher mit Beschluss vom dem Nationalrat empfahl, die ursprünglichen Gesetzesbeschlüsse zu wiederholen. Der Nationalrat fasste daraufhin am

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