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SWK 32, 10. November 2014, Seite 1384

NoVA-/Kfz-Steuer-Update: Aktuelles auf einen Blick

Ergebnisse des Salzburger Steuerdialogs zur NoVA und Kfz-Steuer

Bernhard Ludwig

Das BMF-010220/0167-VI/9/2014, die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialogs im Bereich NoVA und Kfz-Steuer veröffentlicht. Im folgenden Update werden die entsprechenden Fragen und Antworten zusammengefasst.

1. NoVA- und Kfz-Steuer-Pflicht bei inländischem Hauptwohnsitz und Einzelunternehmen im Ausland

§ 1 Z 3 NoVAG 1991; § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 i. V. m. § 82 Abs. 8 KFG 1967; NoVAR, Rz. 33 ff.; MVSKR, Rz. 31 ff.

1.1. Sachverhalt

Eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland arbeitet als selbständiger Ingenieur in Deutschland. Das Kfz ist unter der Anschrift des Einzelunternehmens in Deutschland zugelassen; es wird sowohl für die fast täglichen Fahrten Wohnung – Betrieb – Wohnung als auch für betrieblich bedingte Fahrten, die ausschließlich vom Büro erfolgen, genutzt. Die betrieblichen Fahrzeugkosten sind als Betriebsaufwand im deutschen Unternehmen verbucht. Nach der Judikatur (; ) liegt in einer solchen Konstellation eine überwiegende bzw. nahezu ausschließliche Verwendung für betriebliche Zwecke vor, wenn der betriebliche Anteil an den Gesamtfahrten zumindest über 80 % beträgt und diese weitgehend im deutschen Raum stattfinden. Bei einer...

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