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Whistleblower-Richtlinie und Gold Plating
Whistleblower (Hinweisgeber) „verpfeifen“ oder „verpetzen“ nicht; sie zeigen vielmehr rechtswidrige Verhaltensweisen und Missstände auf. Zumeist verfügen die Hinweisgeber über besondere Kenntnis von unternehmensinternen Vorgängen.
In den USA sind börsenotierte Unternehmen schon seit Langem durch den Sarbanes-Oxley Act (Sox) dazu verpflichtet, unternehmensinterne Kontrollsysteme einzuführen, die ua auch die Möglichkeit anonymer Meldungen von Gesetzesverstößen beinhalten.
In Österreich bestehen unternehmensinterne Verpflichtungen zur Einrichtung entsprechender Verfahren, die es Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglichen, betriebsinterne Verstöße aufzuzeigen, teilweise für Kreditinstitute (§ 99g BWG), Wertpapierdienstleister (§ 98 Abs 1 WAG 2018), Wertpapierfirmen, Marktbetreiber, Datenbereitstellungsdienste etc (§ 95 BörseG 2018), Arbeitergeber, die von der FMA beaufsichtigt werden (§ 159 BörseG 2018), und im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche (§ 40 Abs 1 FM-GwG; § 37 Abs 8 NO; § 9 Abs 8 RAO). Das APAG verfügt mit § 66 Abs 3 über eine vergleichbare Regelung im Bereich abschlussprüfungsrelevanter Bestimmungen.
All diese Bestimmungen verpflichten zwar zur Schaffung entsprechender Hinweisgebersysteme...