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SWK 30, 20. Oktober 2014, Seite 1312
Verfahren: Zwangsstrafe
Die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Erklärungsabgabe zugleich mit der Vornahme der entsprechenden Veranlagungen erweist sich als unzulässig. – (§ 111 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/13/0022)