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SWK 30, 20. Oktober 2014, Seite 1294

Die Ausnahmebestimmungen vom AIF-Begriff im Steuerrecht

Holdingausnahme und Konzernprivileg

Erik Pinetz

Mit der Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIF) durch den österreichischen Gesetzgeber hat der aufsichtsrechtliche Begriff des AIF auch für die steuerliche Behandlung von Investmentfonds zentrale Bedeutung erlangt. Nachdem die Kriterien der AIF-Definition in SWK-Heft 15/2014 dargestellt wurden, sollen in diesem Beitrag die Ausnahmen von der AIF-Definition analysiert werden.

1. Relevanz des AIF-Begriffs im Steuerrecht

Auch wenn eine steuerliche Harmonisierung in der AIFM-RL nicht vorgesehen ist, hat sich der österreichische Gesetzgeber dazu entschlossen, das neue Aufsichtsregime als Grundlage für die Besteuerung von Investmentfonds heranzuziehen. In diesem Zusammenhang erfasst der persönliche Anwendungsbereich des § 186 Abs. 1 InvFG i. d. F. AIMFG nicht nur inländische Kapitalanlagefonds, sondern auch AIF. Der Begriff des AIF ist aber nicht nur für die Besteuerung inländischer Investmentfonds von entscheidender Bedeutung. Gemäß § 188 Abs. 1 Z 2 InvFG gelten die Besteuerungsregeln des § 186 InvFG auch für AIF mit einem ausländischen Herkunftsstaat. Die Auslegung dieses AIF-Begriffs wurde sowohl von den Aufsichtsbehörden als auch in der deutschen und österreichischen Literatur breit disk...

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