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Vertreter: Haftung
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH stellt der Ausgleich (auch der Zwangsausgleich) des Primärschuldners keinen Grund für die Befreiung des Haftungspflichtigen dar, weshalb eine rechtskräftige Bestätigung des Ausgleichs des Primärschuldners der Geltendmachung der Haftung des Vertreters für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegensteht. – (§ 9 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
( 2012/16/0001)