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SWK 29, 10. Oktober 2014, Seite 1272

Verfahren: rückwirkendes Ereignis

Die Änderung der Einkommensteuerrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen stellt kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar. – (§ 295a BAO), (Abweisung)

( 2013/15/0134)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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