Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2014, Seite 1253

Höhe des Alleinerzieherabsetzbetrags vom Anspruch auf Familienbeihilfe abhängig

(G. L.) – Eine Voraus-/Auszahlungsverfügung über Familienbeihilfe ändert nichts an der Anspruchsberechtigung und somit an der Höhe des Alleinerzieherabsetzbetrags.

Der Beschwerdeführerin wurden mit Einkommensteuerbescheid für die Jahre 2011 und 2012 die Kinderfreibeträge für zwei haushaltszugehörige Kinder gewährt, jedoch nicht der beantragte Alleinverdienerabsetzbetrag für zwei Kinder. In der dagegen erhobenen Beschwerde brachte die Beschwerdeführerin vor, dass sie eigentlich den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen habe wollen, da sie seit drei Jahren von ihrem Ehepartner getrennt lebe. Mit teilweiser stattgebender Berufungs- bzw. Beschwerdevorentscheidung wurden der Kinderfreibetrag (220 Euro) und der Alleinerzieherabsetzbetrag (494 Euro) für ein Kind gewährt mit der Begründung, dass die Beschwerdeführerin nur für ein Kind die Familienbeihilfe beziehe. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wandte die Beschwerdeführerin ein, dass ihr Gatte bereits im Juli 2011 das Finanzamt ersucht habe, die Familienbeihilfe ab sofort an sie zu überweisen.

Gemäß § 33 Abs. 3 EStG steht einem Steuerpflichtigen, dem Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung der Familienbeihilfe ein Kinde...

Daten werden geladen...