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GesRZ 5, Oktober 2020, Seite 330

Ausgewählte Rechtstatsachen zum Kapitalgesellschaftsrecht 2019

Philipp Dobler

Anhand der firmenbuchrechtlichen Bekanntmachungen des Jahres 2019 werden ausgewählte Rechtstatsachen iZm Kapitalgesellschaften dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung des Grund- bzw Stammkapitals von AG und GmbH, der Aktionärs- bzw Gesellschafterzahl sowie der erfolgten Kapitalmaßnahmen bei GmbHs.

I. Einleitung

Der Zweck des Firmenbuchs liegt gem § 1 Abs 2 FBG in der Verzeichnung und Offenlegung der grundlegenden Tatsachen und Rechtsverhältnisse der entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Firmenbuch einzutragenden Rechtsträger. Diesem Informationsziel entsprechend sind Eintragungen im Firmenbuch und sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmende Veröffentlichungen gem § 10 Abs 1 UGB in der Ediktsdatei und – vorbehaltlich abweichender Bestimmungen – im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ bekannt zu machen. Der Gesetzgeber hat idZ ein geringeres Publizitätserfordernis bei Einzelunternehmen und eingetragenen Personengesellschaften festgelegt und in Art XXIII Abs 15 FBG normiert, dass diesbezügliche Eintragungen in der Datenbank des Firmenbuchs als bekannt gemacht gelten und nicht veröffentlicht werden müssen.

Der gegenständliche Beitrag beschränkt sich auf die Untersuchung der im Jahr 2019 bekann...

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