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SWK 28, 1. Oktober 2014, Seite 1210

Betriebsausgaben und Werbungskosten: ohne Ausgaben und ohne Kosten?

Zur angeblichen Verpflichtung einer Nachweisführung im Einzelfall

Anton Baldauf

In § 17 EStG 1988 wie auch in den zu diesen Bestimmungen ergangenen Durchführungsverordnungen sind diverse Pauschalierungen von Betriebsausgaben und Werbungskosten vorgesehen. Fraglich ist in vielen Fällen, ob die vorgesehenen Pauschbeträge auch dann angewendet werden können, wenn Betriebsausgaben oder Werbungskosten – vermutet oder zugestanden – gar nicht erwachsen sind.

1. Der Ausgangsfall: die Entscheidung des

Eine Steuerpflichtige hatte nach einer Schätzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb um die Berücksichtigung von pauschalen Betriebsausgaben im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG 1988 (Basispauschalierung) ersucht.

In der abweisenden Berufungsentscheidung des UFS wurde ausgeführt: Es könne nicht angenommen werden, dass die Berufungswerberin tatsächlich Aufwendungen gehabt habe, zu deren Deckung das Pauschale gemäß § 17 EStG 1988 bestimmt sei. Es sei auch kein Vorbringen betreffend eine tatsächliche Belastung durch Betriebsausgaben erstattet worden.

In rechtlicher Hinsicht wurde die Ansicht vertreten, dass die Zuerkennung des Pauschales nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 17 Abs. 1 EStG 1988) auch in jenen Fällen möglich sei, in denen tatsächlich keine von der Steuerpflichtigen selbst zu tragenden Aufwendungen zur Erwirtscha...

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