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Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein
Das BMF hat kürzlich eine Information zur Möglichkeit der Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz bzw. Österreich und Liechtenstein veröffentlicht. Die , BMF-010221/0767-VI/8/2013, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz und dem Steuerabkommen mit Liechtenstein erhobene Abgeltungsbeträge sind außerhalb der in Art. 13 bzw. Art. 14 des jeweiligen Abkommens genannten Fälle nicht erstattungsfähig. Die Information enthält eine Liste jener Konstellationen samt erläuternden Beispielen, in denen eine Rückerstattung nach Auffassung des BMF ausschließlich möglich ist ( BMF-010221/0566-VI/8/2014; Volltext in der SWI-Oktoberausgabe, 458 ff.).