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Verfahren: Schätzung
S. 1200 Bei der Schätzung anhand des Vermögenzuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind. Wird in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt, den der Abgabenpflichtige nicht aufklären kann, ist die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt; das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst diesfalls die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus, wobei eine solche Schätzung in einer dem ungeklärten Vermögenszuwachs entsprechenden Zurechnung zu den vom Abgabepflichtigen erklärten Einkünften zu bestehen hat. – (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2009/15/0212)