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SWK 27, 20. September 2014, Seite 1199

Vertreter: Zustellvollmacht

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH schließt eine allgemeine Vertretungsbefugnis eine Zustellungsbevollmächtigung mit ein. Das gilt auch, wenn sich ein Vertreter auf die ihm erteilte Vollmacht beruft. Der Abgabepflichtige kann auch mehrere Vertreter, also auch mehrere Zustellungsbevollmächtigte, bestellen. – (§ 9 Abs. 4 ZustG), (Abweisung)

( 2012/13/0051)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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