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Erlöse aus Table-Dances
Das Angebot des Betreibers eines Table-Dance-Lokals besteht nach der Kundenerwartung nicht nur in einer Getränkeausschank, sondern entscheidend auch in der Gelegenheit, Entertainment in Form von Table-Dances genießen zu können. Wirtschaftlicher Erbringer sämtlicher im Nachtklub verwirklichter Leistungen ist daher der Lokalbetreiber, dem in Konsequenz dessen auch die Umsätze aus den Table-Dances steuerlich zuzurechnen sind ( RV/1100216/2011; siehe ausführlich dazu Fellner, BFGjournal 2014, 283 f.).