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SWK 27, 20. September 2014, Seite 1185

Umsatzsteuer-Update: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Rechtsprechung – Verwaltungspraxis

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Verkauf von Rabattkarten ist keine Finanzdienstleistung

Art. 13 Teil B Buchst. d der 6. MwSt-RL (Art. 135 Abs. 1 Buchst. b bis g MwSt-RL 2006/112/EG) ist dahin auszulegen, dass der Verkauf einer Rabattkarte wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden keinen Umsatz darstellt, der „sonstige Wertpapiere“ oder „andere Handelspapiere“ im Sinne von Nr. 5 bzw. Nr. 3 (Art. 135 Abs. 1 Buchst. f bzw. d MwSt-RL 2006/112/EG) dieser Vorschrift betrifft, nach der bestimmte Umsätze durch die Mitgliedstaaten von der Mehrwertsteuer zu befreien sind (, Granton Advertising BV).

Anmerkung: Granton verkaufte sog. „Grantoncards“ zu einem Preis zwischen 15 Euro und 25 Euro, die Verbrauchern einen Anspruch auf den Erwerb bzw. die Inanspruchnahme einer bestimmten Anzahl von Waren bzw. Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen bei Händlern und Betrieben wie Restaurants, Kinos, Hotels oder Saunen einräumten, die mit Granton hierzu eine Vereinbarung abgeschlossen hatten. Granton stellte diesen Betrieben für die G...

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