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SWK 27, 20. September 2014, Seite 1184

Rechtsqualität von Richtlinien des BMF

(B. R.) – Richtlinien des BMF (hier EStR 2000) sind in rechtlicher Hinsicht als Erlass zu qualifizieren. Erlässe stellen Auslegungsbehelfe dar, die in der Regel von den obersten Verwaltungsorganen bzw. -behörden erlassen werden und vornehmlich dazu dienen, eine gleichförmige Rechtsanwendung durch die ihnen unterstellten Behörden (hier Finanzämter) zu gewährleisten. BMF-Richtlinien sind als praktische Kompilationen verwaltungsgerichtlicher Judikatur anzusehen, die jedoch nicht den Zweck verfolgen, sämtliche sich im Steuerrechtsleben ergebenden Sachverhalte abzudecken. Derartiges wird vom Verfasser, insbesondere im Hinblick auf die gebotene Übersichtlichkeit der Reglementierung, auch nicht angestrebt ( RV/4100325/2012, Revision nicht zugelassen).

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