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SWK 27, 20. September 2014, Seite 1182

Verdeckte Ausschüttung bei Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Unternehmen vor Ablauf der Erdienenszeit

(B. R.) – Scheidet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dem im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr von der GmbH vertraglich eine monatliche Altersrente zugesagt worden ist, bereits im Alter von 63 Jahren aus dem Unternehmen als Geschäftsführer aus, wird der Versorgungsvertrag tatsächlich nicht durchgeführt. Anders verhielte es sich nur dann, wenn für die verkürzte Laufzeit plausible betriebliche Gründe des Einzelfalls erkennbar wären. Die jährlichen Zuführungen zu der für die Versorgungszusage gebildeten Rückstellung stellen deswegen regelmäßig in vollem Umfang verdeckte (Gewinn-)Ausschüttungen dar (BFH , I R 76/13).

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