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SWK 27, 20. September 2014, Seite 1170

Ermittlung der Grundstückseinkünfte bei sukzessive erworbenem Eigentum

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Veräußerungseinkünfte

Karin Huber, Michael Ketter und Eva Rohn

Wurde das Alleineigentum an einem Grundstück nicht in einem Zuge erworben, sondern durch den (sukzessiven) Erwerb von Miteigentumsanteilen realisiert, müssen bei der Einkünfteermittlung für verschiedene Anteile am Grundstück differente Anschaffungskosten angesetzt werden. Dies wirkt sich zunächst auf die Abschreibung, im Fall einer späteren Veräußerung auch auf die Höhe der hier anzusetzenden Einkünfte aus. Daneben können durch unterschiedliche Erwerbszeitpunkte die Einkünfteermittlungsarten voneinander abweichen. Anhand des folgenden Praxisfalls sollen sowohl die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als auch die Ermittlung der Veräußerungseinkünfte bei sukzessive erworbenem Eigentum dargelegt werden.

1. Ausgangssituation

Der nunmehrige Alleineigentümer eines Grundstücks (Umwidmung in Bauland vor dem ; nicht parifiziertes Gebäude) hat sukzessive Miteigentumsanteile erworben:

  • unentgeltlicher Erwerb eines 50%-Miteigentumsanteils im Jahr 1995 durch Einantwortung in die Erbschaft des Vaters („unentgeltlich erworbene Hälfte“);

  • entgeltlicher Erwerb des restlichen 50%-Miteigentumsanteils im Jahr 2004 vom Bruder (Kaufpreis: 195.000 Euro; Wertverhältnis Grund und Boden zu Geb...

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