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SWK 23-24, 15. August 2014, Seite 1080

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Bei Unternehmen, deren Gegenstand im Aufbau und Verleih von Fassadengerüsten besteht, kann davon ausgegangen werden, dass Gerüsteinheiten vorliegen, die wesentlich die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Baugerüste für den Fassadenbau stellen daher i. d. R. keine geringwertigen Wirtschaftsgüter i. S. d. § 13 EStG 1988 dar. – (§ 13 EStG 1988), (Abweisung)

( 2011/15/0084)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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