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Erschwerniszulagen
Die Begünstigung für Erschwerniszulagen nach § 68 Abs. 1 und 5 EStG 1988 setzt unter anderem voraus, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit überwiegend mit Arbeiten betraut ist, die eine außerordentliche Erschwernis darstellen. – (§ 68 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
( 2011/15/0040)