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Umsatzsteuervergütung
In Zusammenhang mit einem Auftrag auf Vorsteuererstattung ist die Vorlage von Originalbelegen im Berufsverfahren zulässig. Dass das Fehlen von Originalrechnungen nicht schon aus Gründen der Fristsäumnis zu einer Versagung der Umsatzsteuervergütung führen muss, ergibt sich im Übrigen auch aus dem , Sociètè gènèrale des grandes sources, wonach die Mitgliedstaaten in bestimmten Ausnahmefällen (unverschuldeter Belegverlust) überhaupt von der Vorlage der Originalrechnungen absehen können. – (§ 1 VO BGBl. Nr. 279/1995), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2011/15/0183)