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SWK 23-24, 15. August 2014, Seite 1078

Vorsteuerabzug: öffentliche Straße

Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom , 2011/15/0055, ausgesprochen hat, schließt weder der Umstand, dass die Herstellung und Erhaltung öffentlicher Straßen in den Aufgabenbereich der Gebietskörperschaften fällt, noch der Umstand, dass eine errichtete Verkehrsfläche letztlich in das Eigentum des Straßeneigentümers übergeht, einen Vorsteuerabzug eines Bauleistungen in Auftrag gebenden Unternehmens bereits aus. Es kann nämlich für einen Liegenschaftsverwalter durchaus im unternehmerischen Interesse liegen, seine Grundstücke durch Investitionen in (angrenzende) öffentliche Grundstücke besser zu erschließen. – (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2009/15/0137)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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