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SWK 23-24, 15. August 2014, Seite 1043

Großmutterzuschüsse und Umgründungen

Verschärfung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise

Michaela Petritz-Klar

Trotz Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab gehört die gesellschaftsteuerliche Behandlung von Großmutterzuschüssen, insbesondere im Zusammenhang mit Umgründungsmaßnahmen, noch immer zu den im Anwendungsbereich des KVG am häufigsten diskutierten Themenbereichen. Auftrieb gewinnt diese Diskussion durch eine weitere – sich in die Reihe der bislang ergangenen Entscheidungen nahtlos einfügende – Entscheidung des RV/2691-W/09, zu diesem Themenkomplex, die zu einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in diesem Bereich führen könnte. Bedeutung haben die in dieser Entscheidung des UFS herangezogenen Aspekte sowohl für bereits laufende Verfahren über in der Vergangenheit erfolgte Großmutterzuschüsse als auch für noch bis zum vorzunehmende Zuschüsse indirekter Gesellschafter.

1. Abschaffung der Gesellschaftsteuer

Das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 sieht die Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist allerdings im Zusammenhang mit Großmutterzuschüssen aus gesellschaftsteuerlicher Sicht noch Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des UFS aus dem Oktober 2013 deutlich zeigt.

2. Die Entscheidung des UFS

2.1. Sachverhalt

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