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Pendlerpauschale und Fahrtstrecke (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)
Bei der kürzesten Fahrstrecke ist auch die Kombination zwischen PKW und Massenbeförderungsmittel (Park & Ride oder Car-Sharing) zu berücksichtigen; selbst dann, wenn auf den Steuerpflichtigen kein eigenes Kfz zugelassen ist ( 2010/15/0156).