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Pendlerpauschale und Zumutbarkeit (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)
Nach den Intentionen des Gesetzgebers soll nicht der Individualverkehr begünstigt werden. Ein tägliches Pendeln von rund drei Stunden ist sowohl mit dem PKW als auch mit einem Massenbeförderungsmittel an sich belastend. Nimmt ein Arbeitnehmer dies aber trotzdem in Kauf, so ist bei einer geringfügigen Differenz von nur 25 Minuten (mit dem PKW werden drei Stunden und mit dem Massenbeförderungsmittel drei Stunden und 25 Minuten gebraucht) selbst bei einer über dreistündigen Fahrt das Massenbeförderungsmittel zumutbar ( 2012/15/0149).