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SWK 23-24, 15. August 2014, Seite 1021

Sozialversicherungswerte für 2015

Die voraussichtlichen Werte für 2015 in der Sozialversicherung liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt). Die Aufwertungszahl für 2015 beträgt 1,027. Die Höchstbeitragsgrundlagen ab betragen

  • für laufende Bezüge täglich 155 Euro, monatlich 4.650 Euro,

  • für Sonderzahlungen jährlich 9.300 Euro,

  • für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen monatlich 5.425 Euro.

Die Geringfügigkeitsgrenzen liegen ab bei täglich 31,17 Euro, monatlich 405,98 Euro; der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe beträgt monatlich 608,97 Euro.

Die Grenzbeträge für den Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall bzw. die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen für das Jahr 2015 betragen voraussichtlich

  • bis 1.280 Euro: 0 % (Verrechnungsgruppe N 25a),

  • über 1.280 bis 1.396 Euro: 1 % (N 25b),

  • über 1.396 bis 1.571 Euro: 2 % (N 25c),

  • über 1.571 Euro: 3 %.

Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2015 beträgt 118 Euro. Das Service-Entgelt für die E-Card (abzuziehen im November 2015 für das Kalenderjahr 2016) wird auf 10,85 Euro angehoben. Der Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrag für überlassene Arbeiter beträgt ab 0,60 % der allgemeinen Beitrags...

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