Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das schleichende Ende des Bankgeheimnisses?
Aufrechterhaltung im Inland bei gleichzeitiger Durchbrechung im Rahmen des internationalen Auskunftsverkehrs?
In jüngster Zeit wurde im Zusammenhang mit der Zustimmung Österreichs zum automatischen Informationsaustausch das Bankgeheimnis in den Fokus der Medien gerückt. Der vorliegende Beitrag nimmt dies zum Anlass, um einen Überblick über diese aktuellen Entwicklungen zu geben und der Frage nachzugehen, inwieweit eine Aufrechterhaltung des innerstaatlichen Bankgeheimnisses bei dessen gleichzeitiger Durchbrechung im Rahmen des internationalen Auskunftsverkehrs möglich ist.
1. Das Bankgeheimnis gemäß § 38 BWG
Unter Bankgeheimnis i. S. d. § 38 BWG ist die Verpflichtung sämtlicher für Kreditinstitute tätiger Personen zu verstehen, Kundengeheimnisse, die sie ausschließlich aufgrund der Geschäftsverbindungen mit Kunden oder aufgrund des § 75 Abs. 3 BWG erhalten haben, nicht zu offenbaren oder zu verwerten. Erstmals wurde diese Bestimmung in § 23 KWG 1979 aufgenommen, wobei bereits davor eine Verschwiegenheitspflicht aus dem Vertragsverhältnis zwischen Bank und Kunden abgeleitet worden war. Abgesehen von der zunehmenden Erweiterung des Ausnahmenkatalogs in § 38 Abs. 2 BWG entspricht der heutige § 38 BWG nach wie vor im Wesentlichen § 23 KWG.
Wenngleich ein Interesse eines Bürgers an der Geheimhaltung von Daten im Privatrechtsverkehr nicht nur im Recht...