Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2014, Seite 896

Vorsteuerabzug: Kfz

Wird ein Fahrzeug für Zwecke erworben, für die es verwendet wurde (mehrheitlich betrieblich), so muss eine Anwendung der Maßstäbe des § 12 UStG 1994 zur Fiktion des § 12 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994 führen, und die Ausübung des Wahlrechts kann nur durch die in § 12 Abs. 2 Z 1 lit. b letzter Satz UStG 1994 vorgeschriebene Mitteilung an das Finanzamt erfolgen. – (Art. 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2010/13/0158)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
Daten werden geladen...